Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Bedingungen Loft Eins, lnh. Rafael Gaida, lntzestr.1, 60314 Frankfurt am Main, gültig ab 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Loft Eins und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“}, gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Loft Eins, seiner Partner und seiner Lieferanten. Sofern sich Loft Eins nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt, finden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung.
II. Vertragsgegenstand
Loft Eins räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Räumlichkeiten und darin befindliche Gegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang für Veranstaltungen zu nutzen.
Daneben bietet Loft Eins dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Sofern der Kunde für die Veranstaltung zusätzliches Material, Catering, Getränke, etc. benötigt, wird der Kunde Loft Eins informieren und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von Loft Eins weder selbst erbringen noch von Dritten direkt beziehen.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann Loft Eins aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von Loft Eins beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen Loft Eins und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist Loft Eins berechtigt, die Vergütung entsprechend zu erhöhen.
III. Zahlungen
Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer direkt nach Vertragsschluss fällig. Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen von Loft Eins. Die Schlussrechnung wird im Nachgang an die Veranstaltung versandt und ist innerhalb von sieben (7) ohne Abzug fällig. Die Höhe und der genaue Zahlungstermin werden im Angebot festgelegt. Ab Verzugseintritt ist Loft Eins berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
IV. Haftung von Loft Eins
Loft Eins haftet
a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Ubernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
c) Die verschuldensunabhängige Haftung von Loft Eins wird ausgeschlossen.
d) Bei Veranstaltungen und Buchungen, die einen Verstoß gegen gesetzliche Verordnungen darstellen, liegt die Haftung vollumfänglich beim Kunden. Eine Haftung von Loft Eins ausgeschlossen.
e) Eine weitergehende Haftung von Loft Eins ist ausgeschlossen.
V. Verhaltenspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – hierzu zählen insbesondere technische Einrichtungen – sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen hat der Kunde Loft Eins unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Drille, die auf Veranlassung des Kunden Allgemeinflächen und Veranstaltungsräume nutzen, verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Loft Eins-Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Loft Eins schaden könnten.
3. Der Kunde ist für die von ihm in die Veranstaltungsräume mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.
4. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Loft Eins haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Loft Eins zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Loft Eins versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
5. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Veranstaltungsräume gelangte Dritte verursacht wurden.
6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen(insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen Loft Eins von allen Forderungen Dritter insoweit frei.
VI. Rücktritt, (Teil-)Stornierungen und Vergütungsreduzierungen
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Loft Eins gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist Loft Eins zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Annullierung) oder teilweise (Teilannullierung) nicht in Anspruch zu nehmen, gewährt Loft Eins dem Kunden (vorbehaltlich der Ansprüche von Loft Eins nach Ziffer VI) eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3.
3. Eine Annullierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bis spätestens 13 Monate vor Beginn der Veranstaltung möglich. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.
Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt werden folgende Kosten berechnet:
1. Bei einer Stornierung bis zu 12 Monaten vor dem Veranstaltungstag:
30% des Nettopreises im Angebot zzgl. 19% MwSt.
2. Bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstag:
60% des Nettopreises im Angebot zzgl. 19% MwSt.
3. Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstag:
80% des Nettopreises im Angebot zzgl. 19% MwSt.
4. Bei einer Stornierung nach dem vorgenannten Zeitpunkt wird 100% des Nettopreises lt. Angebot zzgl. MwSt. fällig.
Ggf. geleistete Anzahlungen werden auf die Stornierungskosten angerechnet. Im Falle einer Teilannullierung gilt Abs. 3 entsprechend für den annullierten Auftragsumfang.
4. Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet Loft Eins infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden von Loft Eins eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Die Annullierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering, andere Services und/oder Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber mit 100% belastet, falls diese nicht mehr annullierbar sind.
6. Bei Annullierungen durch den Kunden aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren (z.B. Pandemien, Unwetter, gesetzlichen Änderungen), gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.
7. Bei Absagen durch Loft Eins aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren, wir dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.
VII. Beendigung des Vertrags
Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Veranstaltungsräume und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Veranstaltungsräume bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird Loft Eins auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Aufwandspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übersendung der Rechnung durch Loft Eins zu zahlen.
Loft Eins kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist Loft Eins befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.
VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von Loft Eins kann·der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen Loft Eins gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.
IX. Kaution
Loft Eins ist berechtigt, eine Kaution zu fordern. Diese ist gesondert zu vereinbaren und in dem zu schließenden Vertrag schriftlich festzuhalten. Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch Loft Eins so schnell wie möglich zurückgezahlt.
X. Datenschutz
Der Auftragnehmer speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Kunden. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen, wie z. 8. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge verwendet und nach Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
XI. Schlussbestimmungen
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.